ud.com united-domains Blog

Was macht eigentlich…united-domains?

19. Januar 2012

Domains registrieren, Domains bestellen, Domains verwalten - von der heimischen .de-Domain, generischen Endungen wie der .com-Domain oder der .net-Domain, bis hin zu exotischen Domains wie .ki für Kiribati oder .za für Südafrika. Darum geht es im Wesentlichen bei united-domains.

So weit, so gut, aber vielleicht kennt der eine oder andere das: Wenn man einem Gesprächspartner das so in etwa schildert, kommt möglicherweise noch ein neutrales “Aha..!”, aber irgendwie hat man das Gefühl, dass beim Gegenüber die Fragezeichen im Kopf mehr statt weniger geworden sind. Und das passiert nicht nur bei der Silver Surfer-Best Ager-Generation 50+, sondern auch im Gespräch mit deutlich jüngeren Leuten, die das Internet zwar selbstverständlich nutzen, aber sich über Fragen wie Domains noch nie wirklich Gedanken gemacht haben. Warum auch?

Ist eine Domain eine Website? Ist Domain-Registrieren sowas wie Webhosting? So oder so ähnlich lauten immer wieder mal die Rückfragen. Für all diejenigen, denen so etwas schon mal passiert ist, oder die es einfach wissen möchten, haben wir ein kleines Video produziert, das auf anschauliche Weise zeigt, was es mit den Domains auf sich hat.
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Prüfungspflicht für DENIC:
.de-Domains bestellen darf nicht jeder

2. November 2011

.de-Domains bestellen kann mitunter unangenehme Folgen haben: “Die DENIC hat ihre Unantastbarkeit verloren. Der BGH sieht die DENIC in einem eindeutigen Fall einer rechtsverletzenden Domainregistrierung zur Löschung der Domains verpflichtet.”, schreibt der Rechtsanwalt Fabian Reinholz in einem Blogbeitrag für einen großen deutschen juristischen Verlag. Bislang war der BGH eher zurückhaltend, der DENIC als Organisation “ohne Gewinnerzielungsabsicht” zu viele Prüfungspflichten aufzubürden, denn dies hätte einen unzumutbaren Mehraufwand bedeutet.

Der BGH hatte 2001 zu dieser Frage festgestellt:

“Bei der Registrierung selbst, die in einem automatisierten Verfahren allein nach Prioritätsgesichtspunkten erfolgt, muss keinerlei Prüfung erfolgen. Aber auch dann, wenn die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, ist sie nur dann gehalten, die Registrierung des beanstandeten Domainnamens zu löschen, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist.”


Einen solchen Fall hat der BGH nun erkannt: Ein Unternehmen aus Panama hatte unter anderem die Domain “regierung-oberfranken.de” registriert. Nun ist Panama laut dem bekannten Kinderbuch ein schönes Land, hat aber nach Ansicht der Richter beim besten Willen keine wie auch immer geartete Verbindung zum Freistaat Bayern, die das Registrieren einer solchen Domain auch nur im Entferntesten plausibel machen kann.

Daher gab der BGH dem klagenden Freistaat Bayern recht. Angesichts der Domains mit offiziellem Charakter könne ein Sachbearbeiter der DENIC auch ohne tiefe domainrechtliche Kenntnisse erkennen, dass diese Domains keinesfalls einem privaten Unternehmen in Mittelamerika zustünden. Der BGH sieht die DENIC in einem eindeutigen Fall einer rechtsverletzenden Domainregistrierung wie diesem verpflichtet, diese Domains zu löschen.

Der entschiedene Streit ist (noch?) ein Einzelfall. Damit muss nicht jeder vergleichbare Fall muss zu einem ähnlichen Ergebnis führen. Dennoch hat dieses Urteil wohl wegweisenden Charakter.

Sonderaktion im August: .de- und .com-Domains für nur 5 Euro

1. August 2011

united-domains startet Sonderaktion für Bestands- und Neukunden: Domains unter den Kennungen .de, .com, .net, .org, .info, .eu für nur fünf Euro im ersten Jahr. (weiterlesen…)

Domain-Vormerkungen: von Müllern und Schlangen

22. November 2010

Morgen ist es eine Woche her, seit die neuen .de-Domains mit scharfem S für die Öffentlichkeit verfügbar wurden. Viele der Vormerkungen, die unsere Kunden eingereicht hatten, konnten wir für sie sichern. Warum nur viele, nicht aber alle?

Das hängt mit dem System zusammen, das von der Vergabestelle DENIC bei der Einführung der neuen Domains verwendet wurde. Hier kam ein zweistufiges System zum Einsatz:

1. Die Sunrise-Phase
Daran konnten nur Personen oder Firmen teilnehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In diesem Fall mussten sie eine .de-Domain mit Doppel-S besitzen, um den entsprechenden Namen auch mit scharfem S registrieren zu können.

2. Die Live-Registrierung
Sie folgte auf die Sunrise-Phase. Ab einem bestimmten Zeitpunkt konnte jedermann seine gewünschte(n) Domain(s) mit scharfem S registrieren. In der Regel setzt die jeweils zuständige Vergabestelle einen offiziellen Start-Zeitpunkt fest, ab dem alle teilnehmenden Provider ihre Domain-Aufträge weiterleiten können. Diese werden dann nach dem (Müller-)Prinzip “wer zuerst kommt, mahlt zuerst” abgearbeitet.

Wer nun vorab eine Vormerkung für den Start der Live-Registrierung abgegeben hat, bekam in der Regel auch die gewünschte Domain. Leider können wir jedoch keine hundertprozentige Garantie geben, da natürlich auch andere Provider ihre Aufträge weiterleiten. Jeder Anbieter gibt also eine Schlange an Bestellungen weiter (normalerweise in der Reihenfolge, wie sie bei ihm selbst eingegangen sind).

Dieses Prinzip wird auch bei anderen Domain-Endungen angewendet. In Kürze werden wir beispielsweise die Endung .so für Somalia einführen. Sie wird gerade “frisch” für die Öffentlichkeit verfügbar gemacht. Auch hier wird es ein mehrstufiges Verfahren geben, bei dem zuerst Marken- und Namensinhaber zum Zug kommen. So soll vermieden werden, dass sich Grabber Namen sichern, für die ein anderer bereits Rechte angemeldet hat. Erst im Anschluss darf sich dann jedermann seinen Wunschnamen sichern.

Weitere Infos zur neuen Domain-Endung .so gibt es in Kürze hier.

Jetzt noch schärfer: .de-Domains mit ß!

28. Oktober 2010

eszett-teaser-blog
DENIC, die Vergabestelle für .de-Domains, ist für Überraschungen gut. Das hat sie vorgestern bewiesen, als sie mitteilte, dass ab sofort Domain-Namen mit ß registriert werden können.

Setzte man vor Kurzem bei der Einführung von ein- und zweistelligen Domains unter .de noch auf eine längere Vorlaufphase, so wurde diesmal eher die Überrumpelungs-Taktik gefahren. Wobei nun so alle Provider zeigen können, wie flexibel sie auf neue Vorgaben reagieren können.

Seit 26.10.2010 hält also der Buchstabe ß Einzug unter .de. Um Domain-Streitigkeiten vorzubeugen, können allerdings erst einmal nur die Inhaber von .de-Domains mit einem Doppel-s die neuen Namen registrieren.

Eszett kommt in zwei Stufen - die Einführung der neuen .de-Domains


Ein Beispiel: jemand hat die Domain massband.de registriert. Der Inhaber dieser Domain kann nun die so genannte Sunrise-Periode der DENIC nutzen. In dieser Phase, die bis zum 16. November 2010 dauert, wird eine Bestellung für maßband.de nur dann durchgeführt, wenn sie per Fax vom Inhaber der Domain massband.de eingereicht wird.

Ist der Inhaber von massband.de nicht interessiert an der Domain mit dem scharfen S, dann kann sie ab dem 16. November von der Allgemeinheit registriert werden.

Was soll ich denn mit Waßer?


Auf den ersten Blick machen viele Namen wie Wasser, Masse, Einkommenssteuer und so weiter mit Eszett keinen Sinn, da entweder der Sinn des Wortes verfälscht wird (vergleiche Masse und Maße) oder das Wort in dieser Form nicht existiert (Einkommenssteuer vs. Einkommenßteuer).

Trotzdem kann es durchaus Sinn machen, auch diese Schreibweise zu registrieren, um Grabbern zuvor zu kommen. Die Firma Nespresso dürfte sich beispielsweise sicher Gedanken machen, ob sie den Namen nespreßo.de selbst schützt oder aber darauf hofft, dass nicht eines Tages ein Dritter unter dieser Domain eigene Inhalte hinterlegt und so den bekannten Marken- bzw. Firmennamen für sich benutzt.

Und wie funktioniert das nun?


Wir haben alle unsere Kunden angemailt, die bereits eine .de-Domain mit ss besitzen, damit sie die Sunrise-Periode nutzen können. Wer diese Mail nicht mehr findet oder aber schon jetzt eine Vorbestellung für den allgemeinen Start von ß unter .de am 16. November abgeben will, der kann hier loslegen:

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