Marke anmelden und Namen schützen

Sie möchten sich selbständig machen und ein Unternehmen gründen? Nun fragen Sie sich, wie Sie den optimalen Markennamen für Ihr Geschäft finden und schützen können? Wir zeigen Ihnen, wie Sie strukturiert Ihre Marke richtig anmelden und einen optimalen Markenschutz sicherstellen.

Wenn Sie in Deutschland eine Marke anmelden möchten, darf diese nicht mit einer bereits geschützten Marke in derselben Branche identisch oder so ähnlich sein, dass sie verwechselt werden könnte. Sie müssen selbst prüfen, ob Ihre Wort- oder Bildmarke einer bestehenden Marke zu ähnlich ist, da dies im Rahmen der Markenanmeldung von keinem Amt übernommen wird. Hierzu können Sie das Markenregister des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) nutzen.

Die Internetrecherche und die Prüfung des Markenregisters des DPMA gehören deshalb zu Ihren ersten Schritten vor der Markenanmeldung.

Markennamen setzen sich häufig aus Wort- und/oder Bildbestandteilen zusammen. Diese nennen sich Wortmarke und Bildmarke. Die meisten Firmengründer wählen Wortmarken oder eine Kombination aus Wort- und Bildmarke.

1. Markennamen vor der Anmeldung prüfen

  • In Ihrer Waren- oder Dienstleistungsklasse sollten Sie keine allgemeinen oder branchentypischen Begriffe als Markennamen wählen. Zum Beispiel wäre »Apfel« als Markenname für einen Obsthandel ungeeignet, da es rein beschreibend ist. Solche Namen werden oft nicht als Marken zugelassen, da ein absolutes Schutzhindernis vorliegt.
  • Für eine Wortmarke dürfen nicht nur Groß- und Kleinbuchstaben sowie Ziffern, sondern auch einige Sonderzeichen verwendet werden (z. B. „!“ oder „@“).
  • Ein starker Online-Auftritt ist heutzutage fast unverzichtbar. Daher sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Marke auch als Domain verfügbar ist, bevor Sie sie als Marke anmelden. Mit unserem Domain-Check können Sie leicht herausfinden, ob Ihre Wunsch-Marke als Webadresse noch frei ist. Achten Sie darauf, dass Sie die Domain nahezu zeitgleich mit der Markenanmeldung registrieren.

Markennamen im Ausland

Wenn Sie geschäftlich im Ausland tätig sein wollen, sollten Sie Ihren gewünschten Markennamen gründlich prüfen. Könnte der Name in einer anderen Sprache negativ klingen? Dann wäre es ratsam, ihn zu ändern. Und denken Sie daran: Selbst wenn Sie im Ausland einen anderen Namen verwenden müssen, kann Ihr Unternehmen trotzdem international erfolgreich sein.

2. Marke anmelden: Diese Optionen haben Sie

Lassen Sie Ihre Marke registrieren, um sie vor Nachahmung und Missbrauch zu schützen. Dabei stehen Ihnen mehrere Optionen zur Verfügung:

  • Regional: Tragen Sie Ihre Firma (also den Namen, unter dem Sie Ihre Geschäfte betreiben wollen, häufig identisch mit der gewünschten Marke) im Handelsregister ein. Das Handelsregister ist ein von den Amtsgerichten geführtes öffentliches Register. Aber Vorsicht: Die Unterschrift des Kaufmanns bzw. des Geschäftsführers zur Anmeldung muss von einem Notar rechtlich beglaubigt werden. 
  • Deutschlandweit: Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) dürfen Sie Ihre Marke online anmelden. Die Grundgebühr beträgt 290 € bei einer elektronischen Einreichung und beinhaltet drei Klassen für Waren- und Dienstleistungen, anhand derer Sie das Einsatzgebiet Ihrer Marke festlegen. Jede weitere gewünschte Klasse kostet 100 € zusätzlich. Eine Übersicht finden Sie online auf der Website des DPMA.
  • Europaweit: Durch eine Anmeldung Ihrer Marke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) können Sie Ihre Marke als Unionsmarke registrieren und europaweiten Schutz genießen. Die Gebühren liegen hier im oberen dreistelligen Bereich und steigern sich mit der Anzahl der ausgewählten Klassen. Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Website des EUIPO.
  • Weltweit: Wer weltweit operieren will, kann seine Marke bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (kurz: WIPO) anmelden. Den Antrag stellen Sie über das DPMA, das Ihren Antrag an die WIPO weiterleitet. Die Kosten für die IR-Markenanmeldung starten bereits im hohen dreistelligen Bereich und steigen nach der Anzahl der ausgesuchten Länder und Klassen. Je mehr Länder Sie auswählen, desto kostspieliger wird es, den Namen schützen zu lassen. 

Wenn Sie international agieren wollen, sollten Sie Ihren Unternehmensnamen in den gewünschten Ländern als Marke anmelden. Je nach Land sind dafür verschiedenen Ämter zuständig. Diese müssen Sie einzeln kontaktieren und für die Markenanmeldung bezahlen.

3. Markennamen schützen

Wenn Sie Ihre Marke anmelden und eingetragen bekommen, sind Sie Inhaber des Markenrechts. Nutzt ein Dritter Ihren Markennamen, können Sie gegebenenfalls einen Unterlassungsanspruch geltend machen und gegebenenfalls Schadensersatz einfordern. Als Unternehmer können Sie außerdem durch Lizenzierung oder Franchising die Markenrechte weitervermarkten. Durch die Markeneintragung sind Sie rechtlich optimal abgesichert und können Ihren Namen dauerhaft nutzen. 

Risiken für Ihre Marke rechtzeitig erkennen

Sie wollen den Internetauftritt Ihres Unternehmens vor Markenmissbrauch durch Dritte schützen? Machen Sie den ersten Schritt: Unser Automated Domain Monitoring informiert Sie über bestehende und neue Domainregistrierungen mit dem Begriff Ihrer Marke sowie relevanten Abweichungen. So können Sie schnellstmöglich gegen mögliche Markenrechtsverletzung vorgehen.

Zum Monitoring

Durch die internationale Markenregistrierung können Sie gezielt in den von Ihnen gewünschten Ländern Ihre Marke registrieren. 

Eine IR-Marke ist für all jene 150 Länder gültig, die dem Madrider Markenabkommen (MMA) beigetreten sind. 
Um Waren, Dienstleistungen und Geschäftsideen optimal zu schützen, ist es zusätzlich empfehlenswert, die Beratung eines spezialisierten Anwalts für Markenrecht in Anspruch zu nehmen. Er kann Ihre offenen Fragen beantworten und unklare Gesetzeslagen für Sie aufdecken, sodass Sie nicht etwa teure Fehler begehen.

Um Waren, Dienstleistungen und Geschäftsideen optimal zu schützen, ist es zusätzlich empfehlenswert, die Beratung eines spezialisierten Anwalts für Markenrecht in Anspruch zu nehmen. Er kann Ihre offenen Fragen beantworten und unklare Gesetzeslagen für Sie aufdecken, sodass Sie nicht etwa Fehler begehen, die Sie am Ende viel Geld kosten.

4. Domains überwachen

Nachdem Sie Ihre Marke eingetragen wurde, beginnt eine ebenso wichtige Aufgabe: Die Überwachung Ihrer Domain-Registrierungen. Mit jeder neu registrierten Domain besteht die Gefahr, dass jemand versucht, von Ihrer Marke zu profitieren. Wenn Sie regelmäßig Ihre Domains überwachen, erkennen Sie solche Cybersuatter frühzeitig. Dies ermöglicht Ihnen, schnell zu handeln und rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihre Marke zu schützen. Das Überwachen von Domain-Registrierungen schützt nicht nur Ihr Geschäft, sondern auch Ihren guten Namen vor Missbrauch.

Domain-Überwachung: Erkennen, wann Domain-Registrierungen riskant für Ihre Marke sind

Automated Domain Monitoring überwacht und berichtet über bestehende und neue Domain-Registrierungen, die Ihrem Überwachungsbegriff (Marke) ähneln oder entsprechen. Auch relevante Vertipper-Varianten werden angezeigt. Auf diese Weise werden missbräuchliche Domain-Registrierungen automatisiert aufgedeckt.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Marke anmelden

Wie lange gilt der Markenschutz?

Grundsätzlich gilt sowohl national als auch international ein Schutzzeitraum von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt des Antrags. Diesen können Sie gegen Gebühr um weitere 10 Jahre verlängern. Die Kosten sind jedoch unterschiedlich. Beim DPMA zahlen Sie 750 € für eine Verlängerung, wenn Sie eine Marke mit 3 Klassen angemeldet haben. Beim EUIPO zahlen Sie für die Verlängerung denselben Betrag wie für die Anmeldung Ihrer Marke.

Wie lange dauert die Eintragung einer Marke beim DPMA?

Theoretisch ist das Anmeldeverfahren in wenigen Monaten abgeschlossen. Kommt es jedoch zu erforderlichen Rückfragen und im schlimmsten Fall zu einer Beanstandung der Marke wegen Schutzunfähigkeit, kann sich der Prozess deutlich verlängern. Sie können für 200 € eine beschleunigte Prüfung beantragen, wodurch Ihr Antrag bevorzugt behandelt wird. Das Eintragen Ihrer Marke muss dann in einem Rahmen von maximal 6 Monaten erfolgen.

Welchen Vorteil hat es, Ihre Firma im Handelsregister anzumelden?

Neben dem regionalen Schutz ist der Eintrag ins Handelsregister auch vorteilhaft für Ihre Reputation als seriöses Unternehmen. Da das Handelsregister öffentlichen Glauben genießt, werden Sie von Ihren Geschäftspartnern als vertrauenswürdig wahrgenommen, was die Geschäftsbeziehungen verbessert.