16. Dezember 2011
Neues von beiden Seiten des Ärmelkanals: .fr-Domains bestellen wird künftig einfacher, “The City” schreibt die .london-Domain aus, während eine Gruppe US-Senatoren offenbar versucht, die neuen Top-Level-Domains insgesamt “abzuschreiben”. Hier die News, wie immer mit Unterstützung der Kollegen von domain-recht.de.
Paukenschlag der französischen Domain-Verwaltung AFNIC: In Zukunft kann jede natürliche und juristische Person mit Sitz in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz eine .fr-Domain registrieren. Die Liberalisierung ist Teil einer europäischen Öffnungskampagne von AFNIC und dürfte nicht zuletzt der Kritik an der Registry aufgrund ihrer bisher so strikten Vergabebedingungen geschuldet sein. Bisher waren .fr-Domains für Personen und Unternehmen mit Sitz außerhalb Frankreichs nur eingeschränkt registrierbar. Und weil die AFNIC offenbar gerade dabei war, hat man auch noch weitere Domains aus dem Portfolio leichter erreichbar gemacht: Die Länderendungen .wf (Wallis und Futuna), .tf (Französische Süd- und Antarktisgebiete), .re (Réunion), .pm (Saint-Pierre und Miquelon) und .yt (Mayotte) können zu den gleichen Bedingungen registriert werden wie .fr-Domains.
New York, Rio, Tokio - das könnte es womöglich auch bald im Internet heißen, auch wenn von Rio de Janeiro bislang noch keine Bemühungen in Richtung einer eigenen TLD bekannt. Unabhängig von den Entwicklungen am Zuckerhut beherrschen die Städte-Domains im Vorfeld der Einführung der neuen Top Level Domains die Schlagzeilen. Nachdem es bereits Ausschreibungen für die .berlin-Domain, die .hamburg-Domain und die .koeln-Domain gibt, legt nun auch London nach.
“The City” hat über die Agentur London & Partner ein “request for proposals” gestartet, über das sich alle interessierten Unternehmen und Organisationen melden können. Zwei Interessenten haben sich schon aus der Deckung gewagt: die Registry der .uk-Domain Nominet und die Registry der .la-Domain CentralNic, die auch zahlreiche inoffizielle Sub-Domains wie .us.com oder .eu.com anbietet. Die Ausschreibung ist steht nicht nur britischen Organisationen offen. Allerdings ist Eile geboten, denn die Bewerbungen müssen bis 05. Januar 2012 eingereicht werden.
Auf die Bremse treten möchten hingegen Teile der US-Politik, wie heise.de berichtet: Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses im Senat forderten ICANN auf, die Zulassung der neuen Top Level Domains nicht zu überstürzen. Kurz vor dem geplanten Start der Bewerbungsphase am 15. Januar 2012 sagte Senatorin Amy Klobuchar, der öffentliche Dialog über die Erweiterung des Namensraumes im Internet habe nun erst begonnen. Vor allem große Unternehmen und Unternehmensverbände, die in der Coalition for Responsible Internet Domain Name Oversight (CRIDO) organisiert sind, hatten auf das Einschalten der Politik gedrängt - und damit offenbar zumindest insoweit Erfolg, als die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses dem - vermutlich intensiven - Drängen der Lobbyisten nachkamen.
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Tags: .berlin-Domains vorbestellen, .fr-Domains, .fr-Domains bestellen, .hamburg-Domains vorbestellen, .koeln-Domains vorbestellen, .la-Domain, .london-Domain, .uk-Domain, Domain-Recht.de, heise.de, ICANN, neue Top-Level Domains, nTLDs
7. Dezember 2011
Nun ist es also soweit, die Registrierungsphase der ersten neuen Top-Level-Domain hat begonnen: Jetzt können Interessierte ihre .xxx-Domain bestellen. Auch bei den Domain-Endungen war der Vorreiter wieder die Erotikbranche. Denn gerade die sogenannte Adult-Content-Industrie hat das Wachstum des Internets maßgeblich befördert, etwa durch die Einführung bezahlter Inhalte oder von Bewegtbildinhalten.
Die Initiatoren der .xxx-Domain möchten einerseits die Nutzer dieser Inhalte vor Internetbetrügern, Viren und Malware und anderen Formen der Online-Kriminalität schützen und dabei helfen, „normale“ Sexseiten von illegalen Angeboten wie Kinderpornografie zu unterscheiden. Andererseits sollen Internetnutzer – und insbesondere Eltern – die Möglichkeit haben, ihre Rechner frei von „Erwachsenenunterhaltung“ zu halten, indem sie .xxx-Domains herausfiltern.
Interessant: Zu den Unterstützern der .xxx-Bewegung gehören nicht nur führende Köpfe der Erotikindustrie, sondern auch Kinder- und Eltern-Gruppen, Juristen sowie IT-Experten und Politiker.
Bitte beachten Sie, dass .xxx-Domains nur dann nutzen können, wenn Sie im Erotik-Bereich tätig sind. Sollten Sie das nicht sein, so wird die Domain lediglich blockiert. Die ausführlichen Vergabebedingungen finden Sie hier.
1. Dezember 2011
Position als “Advocatus diaboli” zu vergeben: Mit dem “Independent Objector” sucht ICANN derzeit eine Person oder Organisation, die frühzeitig entscheidet, ob gegen eine Bewerbung um eine neue Top-Level-Domain (nTLD) Einwendungen erhoben werden sollen. Allerdings kann der “Independent Objector” nur dann aktiv werden, wenn eine Endung “gegen allgemein akzeptierte Regelungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung” verstößen könnte oder sich bei Community-Endungen innerhalb der addressierten Zielgruppe Widerstand gegen eine Endung formiert. Bis kurz vor Weihnachten können sich Interessierte bewerben. Dass ordentlich Arbeit warten dürfte, zeigt eine neue Studie: Von den befragten 200 klein- und mittelständischen Unternehmen gab jedes zweite an, wahrscheinlich eine auf ihr Unternehmen bezogene Endungen registrieren zu wollen - und man sei bereit, im Schnitt 47 Prozent mehr im Vergleich zu ihren bisherigen Domains zu bezahlen.
Kurzer Einschub, bevor Missverständnisse entstehen: Der lateinische Ausdruck “Advocatus Diaboli” steht heute in der Rhetorik für eine Argumentationstechnik, bei der man mit seinen Argumenten die Position der Gegenseite vertritt, ohne ihr selbst anzugehören.
Ob der “Indepedent Objector” seine Freude hätte an derzeit laufenden Domain-Streitigkeiten? Man weiß es nicht, aber ein Gericht in Nevada hat in Sachen Domains aufhorchen lassen, wie golem und heise berichten: Auf Antrag des Luxuswarenherstellers Chanel hat es die Beschlagnahme von Hunderten Websites verfügt, über die angeblich Fälschungen von Chanel-Produkten verkauft werden. An Suchmaschinenbetreiber und soziale Netzwerke erging die Anordnung, die betreffenden Domains nicht mehr in Trefferlisten anzuzeigen. Testkunden hatten auf den betreffenden Seiten Waren bestellt und diese dann begutachtet.
Seit einiger Zeit geht die Luxusmarke Chanel rigoros gegen Händler vor, die mit gefälschter Ware handeln. So wurden Websites, auf denen angeblich Fälschungen gehandelt werden, ohne Anhörung der Betreiber “kassiert”. Für den Fall, dass bei diesem humorlosen Vorgehen versehentlich legitime Seiten abgeklemmt werden, muss Chanel 20.000 US-Dollar für mögliche Schadensersatzzahlungen hinterlegen.
Ebenfalls aus dem Luxus-Segment kommt ein weiterer Domain-Streit: Schuhbeck gegen Schuhbeck heißt es derzeit in Bayern, Alfons gegen Sebastian, Sternekoch gegen Religionslehrer. Objekt der Begierde ist die Domain schuhbeck.com. Auf der dazugehörigen Website vertreibt Sebastian Schuhbeck als “Landesbeauftragter für Computereinsatz im Religionsunterricht” unter dem Etikett RUdi (”Religions-Unterricht digital”) Lehrmittel für bayerische Schüler. Angebote über bis zu 5.000 Euro hat er laut Abendzeitung abgelehnt, denn das sei “seine Homepage. Basta!”. Fortsetzung folgt…
Sowohl für Schuhbeck (Alfons) als auch für Chanel gelten: Vielleicht würden unternehmenseigene Endungen wie .schuhbeck oder .chanel Abhilfe schaffen - zumindest gäbe es dann keine Verwechslungsgefahr mehr. Aber wer eine eigene Top-Level-Domain haben möchte, sollte sich jetzt sputen, wie united-domains-Vorstand Markus Eggensperger in einem ausführlichen Interview mit IT-Business erzählt.
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Tags: Abendzeitung, Chanel, domain, Domain-Recht, domain-verkauf, eigene Top-Level-Domain, golem, heise, ICANN, IT-Business, neue Top-Level Domains, nTLDs, Schuhbeck
21. November 2011
Kriegerisches gibt es von den Falklandinseln - und aus den USA - zu berichten, Erstaunliches über die .xxx-Domain, und Altbekanntes über die geoTLDs .koeln und .saarland - hier die Kurznews, heute mal “nur” powered by domain-recht.de.
Einige Wirtschaftsverbände in den USA rüsten offenbar zum “letzten Gefecht” gegen das nTLD-Programm der ICANN: Sie haben sich der ANA (Association of National Advertisers) angeschlossen, um als “Coalition for Responsible Internet Domain Oversight” gemeinsam die Einführung der neuen Top-Level-Domains zu verhindern, wie Wallstreet Online berichtet. Unabhängig davon, wie man die Argumente des Bündnisses, dem die Nationale Restaurant Vereinigung (NRA) ebenso angehört wie der Verband der Lebensversicherer, bewertet, stellt sich die Frage, warum man diese Kritik nicht schon in einer früheren Phase des mehr als sechsjährigen Vorlaufs geäußert hat.
Argentinien, Grossbritannien, die Falklandinseln - da war doch was. Ja, und es geht weiter: Nach Presseberichten hat sich das argentinische Aussenministerium schriftlich an die ICANN gewandt und darauf hingewiesen, dass die Inseln und damit auch die Landesendung .fk zu Argentinien gehören. Die einzig valide Verwaltungsstelle für .fk sei daher die .ar-Registry NIC Argentina. Der Streit geht zurück auf den Falklandkrieg im Jahre 1982, in dessen Rahmen Argentinien Besitzansprüche sowohl hinsichtlich der Falklandinseln als auch Südgeorgien und Südliche Sandwichinseln erhoben hatte; letztlich blieben die Inseln jedoch in britischer Hand. Dass ICANN die Registry auswechselt, gilt als unwahrscheinlich, zumal Großbritannien bisher keine Zustimmung signalisiert hat. Ist derzeit aber auch egal: Eine Registrierung von .fk-Domains ist seit geraumer Zeit wegen angeblicher Wartungsarbeiten ohnehin nicht möglich.
Erstaunliches gibt es von der .xxx-Domain zu berichten: In der aktuell laufenden “Sunrise Period” wurden rund 80.000 .xxx-Domains vorbestellt, u.a. wie dieser Tage zu lesen ist, auch von US-Schulen und Universitäten. Allerdings ging es dabei um das Blockieren möglicher Porno-Domains wie etwa harvard.xxx. Und was macht die Erotikindustrie, an die sich die Domain vor allem richtet? Sie ist offenbar eher zögerlich beim Registrieren der Domains unter der neuen Endung - und einige Branchengrößen klagen gegen die Vergabestelle: Die Porno-Industrie wirft ihr eine monopolistische Leitung, zu hohe Preise und zu wenig Wettbewerb vor. Dadurch sieht sich die Branche in ihren Interessen beschränkt.
Altbekanntes dagegen von zwei neuen geoTLDs: Die Stadt Köln und das Saarland haben mit Ausschreibungen für die .koeln-Domain und die .saarland-Domain begonnen. Beide Verfahren lassen sich in etwa so zusammenfassen: Eine finanzielle Beteiligung der Gebietskörperschaft soll es nur in eine Richtung geben - in Form der Beteiligung an den Erlösen aus dem Vergabebetrieb, der Rest und damit insbesondere das wirtschaftliche Risiko ist Privatsache der Bewerber.
14. November 2011
Haftstrafe für einen Impressumsverstoss: in Frankreich herrschen für Shopbetreiber raue Sitten. In Norwegen streitet die Registry dagegen mit dem Vermarkter einer inoffiziellen Subdomain, und die Sowjetunion lebt im Cyberspace weiter - hier die Kurznews der Kollegen von domain-recht.
Sie möchten eine .fr-Domain bestellen oder sind bereits Inhaber einer an französisches Publikum gerichteten .fr-Domain? Dann sollten Sie darauf achten, dass Sie Ihren Informationspflichten genügen. Wie shopbetreiber-blog.de berichtet, muss nach Artikel 6. III-1 LCEN (Gesetz über elektronische Kommunikation) jede natürliche oder juristische Person, die einen Online-Service in Frankreich anbietet, alle für ihre Identifikation erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Über das in Deutschland bekannte Impressum hinaus müssen zusätzliche Pflichtinformation über den Provider vorgehalten werden. Hierzu gehört der Name, die Adresse und Telefonnummer des Internetproviders. Zudem müssen die im Impressum enthaltenen Informationen in einem “offenen Standard” bereit gestellt werden. Verstöße gegen diese Pflichten sind hart: Artikel 6. VI-2 LCEN sieht eine Sanktion von einem Jahr Haft und bis zu 75.000 Euro Geldstrafe für einen einzelnen Verstoß vor.
In Norwegen ist um die Vergabe von .no-Domains unterhalb der inoffiziellen Subdomain .co.no ein Streit zwischen der Registry Norid und der Domain-Inhaberin Elineweb AS entbrannt. Vor etwa einem Jahr hatte Elineweb AS zusammen mit CoDNS BV, einem zum Luxemburger Registrar EuroDNS gehörenden Backend-Provider, begonnen, im Rahmen einer Sunrise-Period Vorbestellungen für Domains unterhalb von .co.no einzusammeln. Da ausschließlich Unternehmen .no-Domains bestellen dürfen, die eine Niederlassung in Norwegen haben, könnte der .no-Namensraum so auch für Aussenstehende geöffnet werden. Doch das ist Norid ein Dorn im Auge, weshalb sich der Live-Start von .co.no verzögert hat. Zudem hat Elineweb AS nun Klage erhoben. Dieser Streit verdeutlicht das ganze Dilemma, das inoffiziellen Subdomains anhaftet: Verliert der Inhaber seine Domain, geht dies zu Lasten aller Inhaber einer Subdomain. Eine Registrierung direkt unterhalb der Top Level Domain ist daher regelmäßig vorzuziehen.
Neues von .su, der Länderendung der politisch nicht mehr existenten Sowjetunion? Ja, Sie haben richtig gelesen: Knapp 20 Jahre nach dem Kollaps der Supermacht sind immer noch an die 100.000 .su-Domains bei der Verwaltungsstelle Russian Institute for Public Networks (RIPN) registriert. Wer sein Stück Geschichte erhalten will, muss allerdings in Zukunft offener sein: Wie der russische Registrar RU-CENTER mitteilt, müssen Interessenten seit dem 27. Oktober 2011 mit jedem Registrierungswunsch eine Kopie ihres Personalausweises mit einreichen, um sich zu identifizieren. Für die Verlängerung bestehender Registrierungen soll dies jedoch zumindest für Kunden von RU-CENTER nicht gelten. Die Registrierung selbst ist für jedermann möglich; mit umgerechnet etwa 15 Euro pro Jahr und Domain über das Angebot von Nic.ru bleibt .su dabei eine günstige Domain.
von uniteddomains unter Domain-Registrierung gepostet.
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