Prüfungspflicht für DENIC:
.de-Domains bestellen darf nicht jeder
Von united-domains | | noch kein Kommentar
.de-Domains bestellen kann mitunter unangenehme Folgen haben: “Die DENIC hat ihre Unantastbarkeit verloren. Der BGH sieht die DENIC in einem eindeutigen Fall einer rechtsverletzenden Domainregistrierung zur Löschung der Domains verpflichtet.”, schreibt der BGH hatte 2001 zu dieser Frage festgestellt: “Bei der Registrierung selbst, die in einem automatisierten Verfahren allein nach Prioritätsgesichtspunkten erfolgt, muss keinerlei Prüfung erfolgen. Aber auch dann, wenn ...
