Generische Domain-Endungen, die eigentlich keine sind
Vor kurzem verschickte mein Team einen Newsletter zum Thema .co-Domains. Wir gingen auf die unterschiedlichen Möglichkeiten ein, diese Endung zu nutzen. Ob für .COmpanies, .COmmunication oder .COntent: es gibt nur wenige Domain-Endungen, mit denen so viele verschiedene Begriffe assoziiert werden können.
Das Feedback auf diesen Newsletter war enorm: viele Kunden meldeten sich mit der Frage zurück, ob die Endung .co denn nicht mehr für Kolumbien stünde oder schickten eigene Vorschläge, was .co bedeuten könnte. Cocker Spaniel und Kohlenstoffmonoxid sind nur zwei Beispiele von vielen.
Natürlich haben wir Kolumbien nicht die Länder-Endung gestohlen. Aber schon kurz nach dem Start der Registrierungsphase zeigte sich, dass .co bei vielen der gesicherten Domains nicht im ursprünglichen Sinn verwendet wird. Obwohl die “zweckentfremdeten” Bedeutungen bei .co tatsächlich vielfältiger sind als bei anderen Top Level Domains, ist die Endung dennoch kein Einzelfall.
Ein prominentes Beispiel ist etwa die Domain last.fm, unter der ein Internetradio gehostet wird. Hier hat sich FM als Abkürzung für Frequenzmodulation gegenüber der eigentlichen Bedeutung durchgesetzt, nämlich der Länder-Endung der Föderierten Staaten von Mikronesien.
Sollte das jeweilige Land nicht eigentlich dafür sorgen, dass die eigene Domain-Endung nicht unter völlig “falschen” Bedeutungen verwendet wird? Immerhin könnte das der Reputation schaden. So kann man es natürlich sehen. Allerdings sind mit guten Domain-Namen inzwischen auch entsprechende finanzielle Beträge verknüpft. Diese Chance haben einige Länder erkannt und nutzen sie konsequent. Da gibt es beispielsweise einen nur 26 Quadratkilometer großen Inselstaat im Stillen Ozean, der aufgrund fehlender Rohstoffe und qualifizierter Arbeitskräfte wirtschaftlich kaum Entwicklungsmöglichkeiten hat. Unabhängig davon wird den acht Inseln eine Domain-Endung zugesprochen, in diesem Fall .tv als Abkürzung für Tuvalu. Da TV schlicht und ergreifend öfter mit dem Begriff Television in Verbindung gebracht wird als mit Tuvalu, wurde die Firma DotTV gegründet. Sie bringt .tv-Domains ganz gezielt als DIE Fernseh-Adresse im Netz an den Markt und sicherte Tuvalu im Gegenzug 50 Millionen US-Dollar zu, die in jährlichen Raten ausgezahlt werden. Der Inselstaat wiederum konnte von den Einnahmen unter anderem die Aufnahmegebühr für die Vereinten Nationen bezahlen.
DJs, die sich Adressen unter .dj für Djibouti sichern oder Second-Life-Spieler, die ihre Adresse unter .sl (Sierra Leone) beziehen, sind in bester Gesellschaft mit waschechten Bayern, welche die Endung Weißrusslands (.by) kurzerhand für etwas Lokalkolorit zweckentfremden. Ob man dem Ganzen nun positiv oder negativ gegenübersteht: im Endeffekt zeigt sich gerade bei diesen Domain-Endungen, dass das Internet eben nicht von Regeln und Vorgaben lebt, sondern von den Menschen, die sich darin bewegen. Hin und wieder entwickeln sich die Dinge dann zwar anders als erwartet (wie im Fall von .co) was auf der anderen Seite aber auch eine große Chance sein kann. Nicht nur für kleine Inselstaaten!
Seit heute können Domains unter der Endung .co für Kolumbien von jedermann registriert werden. Ihr ganz persönliches Stück Kolumbien können Sie sich direkt bei united-domains sichern:
Auf unserer .co-Seite geben Sie einfach den oder die Wunschnamen ein, die Sie registrieren möchten. Mit wenigen Klicks schließen Sie die Beantragung direkt auf der Seite ab und erhalten von uns per E-Mail Bescheid, sobald Ihre Domain bei der kolumbianischen Vergabestelle registriert wurde. Für 49,- Euro pro Jahr ziehen Sie sich so Ihren eigenen kolumbianischen Domain-Namen an Land.
Ob Shakira und Juan Pablo Montoya sich ihre .co-Domain noch sichern werden, weiß ich leider nicht, viele andere interessante Namen sind jedoch noch frei. Sei es nun Dis.co, Flamen.co oder Fias.co: Ihrer Kreativität sind (fast) keine Grenzen gesetzt!
Im letzten Artikel habe ich darüber geschrieben, wie united-domains versucht, möglichst viel Papier zu sparen. Nur in einem Bereich greifen wir sehr gerne zu Druckerschwärze und Zellstoff: beim Ratgeber Domain-Namen, der soeben in der zweiten Auflage erschienen ist.
Bereits 2001 ging die erste Auflage des Ratgebers in den Druck. Seitdem hat sich natürlich einiges getan, weshalb drei Jahre später mit dem Handbuch Domain-Namen das Wissen aus dem Domain-Bereich von Florian Huber und Daniel Dingeldey auf den neuesten Stand gebracht wurde.
Jetzt haben Florian Huber und Florian Hitzelberger, ein Kollege von domain-recht.de, die zweite Auflage des Domain-Ratgebers veröffentlicht.
Hundert (und eine) Fragen
Wer jetzt einwirft: “Im Internet kann ich doch alles über Domains nachlesen!”, der hat natürlich Recht. Vorausgesetzt, er kennt die entsprechenden Seiten, auf denen er zuverlässige Informationen findet. Vorausgesetzt auch, er kennt die notwendigen Grundbegriffe zu Domains. Wer aber beispielsweise beim Begriff “restricted TLDs” ins Schleudern kommt oder wissen will, wo der Unterschied zwischen einer “Second Level Domain” und einer “Third Level Domain” liegt, der findet eine Antwort in einer der hundert Fragen im Ratgeber Domain-Namen.
Der Leser muss nicht mal sonderlich viel Zeit mitbringen: die hundert wichtigsten Fragen aus der Welt der Domains werden übersichtlich in einzelnen, kurzen Abschnitten behandelt, so dass in wenigen Minuten alle Infos vorliegen.
Das Buch komplett zu lesen lohnt sich dennoch: es werden nicht nur Grundlagen behandelt, sondern auch Bereiche wie Domain-Registrierung und -Handel. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, dem sei der Bereich Domain-Recht ans Herz gelegt. Dort erläutern die Autoren, wie man eine Abmahnung vermeidet, welches Recht im Netz gilt und wie man den eigenen Namen schützt.
Ausgerüstet mit dem Wissen aus den hundert Fragen, die im Ratgeber beantwortet werden, kann im Domain-Bereich eigentlich nichts mehr schiefgehen. Und die 101. Frage? Die beantworte ich hier.
Immer mal wieder flattern Anfragen auf meinen Schreibtisch, in denen sich Kunden darüber ärgern, dass wir bei verschiedenen Domain-Updates schriftliche Unterlagen verlangen. Eine Domain-Kündigung beispielsweise kann nur per Fax oder Briefpost durchgeführt werden. Auch bei der Bestellung von Domains unter verschiedenen (eher exotischen) Endungen benötigen wir schriftliche Unterlagen.
Warum? Einerseits müssen wir uns nach den Vorgaben der jeweiligen Vergabestelle richten. Verlangt sie zur Registrierung oder für ein Update einen schriftlichen Auftrag, müssen wir ihn einreichen. Auf der anderen Seite verlangen wir selbst zur Löschung von Domains ein händisch unterzeichnetes Formular. Allerdings nicht, um den Kunden zu ärgern, sondern um zu verhindern, dass seine Domain unbefugt von Dritten gekündigt wird.
Wo es geht, reduzieren wir den Papierkram so weit wie möglich. Nameserver-Updates können zum Beispiel bereits seit einiger Zeit online im Domain-Portfolio beantragt werden. Das führen wir nun auch im Bereich Domain-Transfers fort. Seit kurzem muss für den Umzug kein Schreiben mehr an uns geschickt werden. Im Bereich Domain umziehen auf unserer Homepage starten Sie Ihren Auftrag einfach online. Wir leiten dann alles in die Wege und informieren Sie per E-Mail sowie direkt im Portfolio über den Status Ihres Umzugs.
Sowohl für Sie als auch für uns werden Domain-Transfers damit nochmals komfortabler. Und auch bei den anderen Updates wie Inhaberwechsel, Whois-Update etc. bleiben wir am Ball!
Heute möchte ich gar nicht viele Worte verlieren, sondern Bilder sprechen lassen:
unser neuer Spot für die Kampagne EU27 läuft seit dieser Woche auf n-tv.
Wer ihn nicht live erwischt, kann jederzeit auf Youtube zurückgreifen.
Mit EU27 haben wir nun die Domain-Endungen aller EU-Mitgliedstaaten unter einem Dach. Insbesondere Firmen können so verhindern, dass ihr Name von Dritten weggeschnappt wird und darüber hinaus ihre Zielgruppen in den jeweiligen Ländern mit einer eigenen, auf sie zugeschnittenen Domain ansprechen.
Bei Facebook gab es bereits einige Rückmeldungen zu unserem Spot, aber auch hier freue ich mich über Feedback!