ud.com united-domains Blog

Neue Top-Level-Domains: Objector gesucht!

1. Dezember 2011

Position als “Advocatus diaboli” zu vergeben: Mit dem “Independent Objector” sucht ICANN derzeit eine Person oder Organisation, die frühzeitig entscheidet, ob gegen eine Bewerbung um eine neue Top-Level-Domain (nTLD) Einwendungen erhoben werden sollen. Allerdings kann der “Independent Objector” nur dann aktiv werden, wenn eine Endung “gegen allgemein akzeptierte Regelungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung” verstößen könnte oder sich bei Community-Endungen innerhalb der addressierten Zielgruppe Widerstand gegen eine Endung formiert. Bis kurz vor Weihnachten können sich Interessierte bewerben. Dass ordentlich Arbeit warten dürfte, zeigt eine neue Studie: Von den befragten 200 klein- und mittelständischen Unternehmen gab jedes zweite an, wahrscheinlich eine auf ihr Unternehmen bezogene Endungen registrieren zu wollen - und man sei bereit, im Schnitt 47 Prozent mehr im Vergleich zu ihren bisherigen Domains zu bezahlen.

Kurzer Einschub, bevor Missverständnisse entstehen: Der lateinische Ausdruck “Advocatus Diaboli” steht heute in der Rhetorik für eine Argumentationstechnik, bei der man mit seinen Argumenten die Position der Gegenseite vertritt, ohne ihr selbst anzugehören.

Ob der “Indepedent Objector” seine Freude hätte an derzeit laufenden Domain-Streitigkeiten? Man weiß es nicht, aber ein Gericht in Nevada hat in Sachen Domains aufhorchen lassen, wie golem und heise berichten: Auf Antrag des Luxuswarenherstellers Chanel hat es die Beschlagnahme von Hunderten Websites verfügt, über die angeblich Fälschungen von Chanel-Produkten verkauft werden. An Suchmaschinenbetreiber und soziale Netzwerke erging die Anordnung, die betreffenden Domains nicht mehr in Trefferlisten anzuzeigen. Testkunden hatten auf den betreffenden Seiten Waren bestellt und diese dann begutachtet.

Seit einiger Zeit geht die Luxusmarke Chanel rigoros gegen Händler vor, die mit gefälschter Ware handeln. So wurden Websites, auf denen angeblich Fälschungen gehandelt werden, ohne Anhörung der Betreiber “kassiert”. Für den Fall, dass bei diesem humorlosen Vorgehen versehentlich legitime Seiten abgeklemmt werden, muss Chanel 20.000 US-Dollar für mögliche Schadensersatzzahlungen hinterlegen.

Ebenfalls aus dem Luxus-Segment kommt ein weiterer Domain-Streit: Schuhbeck gegen Schuhbeck heißt es derzeit in Bayern, Alfons gegen Sebastian, Sternekoch gegen Religionslehrer. Objekt der Begierde ist die Domain schuhbeck.com. Auf der dazugehörigen Website vertreibt Sebastian Schuhbeck als “Landesbeauftragter für Computereinsatz im Religionsunterricht” unter dem Etikett RUdi (”Religions-Unterricht digital”) Lehrmittel für bayerische Schüler. Angebote über bis zu 5.000 Euro hat er laut Abendzeitung abgelehnt, denn das sei “seine Homepage. Basta!”. Fortsetzung folgt…

Sowohl für Schuhbeck (Alfons) als auch für Chanel gelten: Vielleicht würden unternehmenseigene Endungen wie .schuhbeck oder .chanel Abhilfe schaffen - zumindest gäbe es dann keine Verwechslungsgefahr mehr. Aber wer eine eigene Top-Level-Domain haben möchte, sollte sich jetzt sputen, wie united-domains-Vorstand Markus Eggensperger in einem ausführlichen Interview mit IT-Business erzählt.

Prüfungspflicht für DENIC:
.de-Domains bestellen darf nicht jeder

2. November 2011

.de-Domains bestellen kann mitunter unangenehme Folgen haben: “Die DENIC hat ihre Unantastbarkeit verloren. Der BGH sieht die DENIC in einem eindeutigen Fall einer rechtsverletzenden Domainregistrierung zur Löschung der Domains verpflichtet.”, schreibt der Rechtsanwalt Fabian Reinholz in einem Blogbeitrag für einen großen deutschen juristischen Verlag. Bislang war der BGH eher zurückhaltend, der DENIC als Organisation “ohne Gewinnerzielungsabsicht” zu viele Prüfungspflichten aufzubürden, denn dies hätte einen unzumutbaren Mehraufwand bedeutet.

Der BGH hatte 2001 zu dieser Frage festgestellt:

“Bei der Registrierung selbst, die in einem automatisierten Verfahren allein nach Prioritätsgesichtspunkten erfolgt, muss keinerlei Prüfung erfolgen. Aber auch dann, wenn die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, ist sie nur dann gehalten, die Registrierung des beanstandeten Domainnamens zu löschen, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist.”


Einen solchen Fall hat der BGH nun erkannt: Ein Unternehmen aus Panama hatte unter anderem die Domain “regierung-oberfranken.de” registriert. Nun ist Panama laut dem bekannten Kinderbuch ein schönes Land, hat aber nach Ansicht der Richter beim besten Willen keine wie auch immer geartete Verbindung zum Freistaat Bayern, die das Registrieren einer solchen Domain auch nur im Entferntesten plausibel machen kann.

Daher gab der BGH dem klagenden Freistaat Bayern recht. Angesichts der Domains mit offiziellem Charakter könne ein Sachbearbeiter der DENIC auch ohne tiefe domainrechtliche Kenntnisse erkennen, dass diese Domains keinesfalls einem privaten Unternehmen in Mittelamerika zustünden. Der BGH sieht die DENIC in einem eindeutigen Fall einer rechtsverletzenden Domainregistrierung wie diesem verpflichtet, diese Domains zu löschen.

Der entschiedene Streit ist (noch?) ein Einzelfall. Damit muss nicht jeder vergleichbare Fall muss zu einem ähnlichen Ergebnis führen. Dennoch hat dieses Urteil wohl wegweisenden Charakter.

Alles, was recht ist - Juristisches zu den nTLDs

2. September 2011

In etwa dreieinhalb Wochen beginnt die “newdomains.org - The Munich Conference on new TLDs”, unsere internationale Konferenz zu den neuen Top-Level-Domains. Höchste Zeit also, die Agenda der beiden Konferenztage mal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Heute stellen wir Euch die Events mit juristischem Bezug vor.

Weshalb wir diesem Aspekt viel Platz einräumen, veranschaulicht sehr schön die “Rotlicht-Domain” .xxx, die seit gestern verbindlich vorbestellt werden können. Bevorzugt .xxx-Domains bestellen können nur Marken- und Domaininhaber, für die Nutzung einer .xxx-Domain müssen die Inhaber aus der Erotikbranche sein - es sei denn, sie haben möchten eine .xxx-Domain registrieren, um ihre Marke davor zu schützen, im virtuellen Rotlichtbereich zu landen oder damit auch nur assoziiert zu werden. Und spätestens hier wird die Relevanz rechtlicher Aspekte deutlich.

Dementsprechend gibt es am ersten Konferenztag einen Vortrag mit anschließender Podiumsdiskussion “How to protect brand in new TLDs”. Halten wird ihn Dr. David Taylor (HoganLovells, Paris). Er leitet eine eigene Domain Name-Praxisgruppe, die sich mit allen rechtlichen Fragen der Registrierung, Wiedererlangung und des Schutzes von Domainnamen und der Wahrung von Mandantenrechten unter den mehr als 200 Länderendungen (Country Code TLDs) und allen generischen Endungen befasst. Über den Markenschutz im neuen Internetzeitalter wird er im Anschluss an seinen Vortrag mit Dr. Markus Bahmann (Maiwald), Dr. Torsten Bettinger (BSS), Valentina Schulte-Braucks (Noerr) und Jonathan Robinson (IProta) diskutieren.

Mit den juristischen Herausforderungen für künftige Vergabestellen (”registries”), also die Organisationen, die den Zuschlag für eine neue Top-Level-Domain erhalten, beschäftigt sich das von Thomas Rickert (eco-Verband) moderierte Panel “New gTLD operators - Legal challenges for future registries”. Er ist seit 1998 im Bereich Internetsicherheit und IT-Recht aktiv. Mit ihm diskutieren werden Dr. Tobias Mahler (NRCCL), David W. Maher (PIR) und Dr. Lambert Pechan (weber & sauberschwarz).

Auch das rund 350 Seiten starke Bewerberhandbuch der ICANN behandelt zahlreiche juristische Fragen rund um die Bewerbung um eine neue Top-Level-Domain. Einen Überblick über den gesamten Bewerbungsprozess gibt Michael Salazar, Program Director “New TLDs” der ICANN.

„Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“ sagt der Voksmund. Da die Wege des Herrn sprichwörtlich aber auch unergründlich sind, ist es für Markeninhaber sehr sinnvoll, den Weg durch die juristischen Instanzen von Haus aus zu vermeiden und bereits jetzt die Weichen für einen effektiven Markenschutz zu stellen. Die newdomains.org zeigt, wie das am besten geht.

Sex sells: Unternehmen möchten .xxx-Domains bestellen

24. August 2011

“The Internet is for porn” heißt es in einem Clip der Muppets, den Blogger Jannewap auf seiner Seite auch gleich mitveröffentlicht hat. So weit, so bekannt.

Etwas mehr aufhorchen lässt da schon die Meldung, dass Unternehmen trotz vielerlei im Vorfeld geäußerten Bedenken - einfache Zensur durch Blockieren der .xxx-Domains, zusätzliche Gebühren - offenbar “in großem Stil” .xxx-Domains registrieren. Laut dieser Meldung seien darunter neben Unternehmen aus der “Erwachsenenunterhaltung” aber auch das Rote Kreuz und der Spielzeughersteller Mattel, die sich wohl vor - aktiven - Domains wie roteskreuz.xxx oder barbie.xxx schützen möchten.

Kurioses kann dazu auch united-domains beisteuern: So wollte jemand tatsächlich den Begriff “SPD” unter der .xxx-Domain bestellen bzw. vormerken lassen. Ob die Volkspartei hier schnell war, es sich um einen Scherz oder einen Domain-Grabber handelt, können wir nicht sagen.

Wollte Sigmar Gabriel tatsächlich eine Domain bestellen für seine Partei?

Wollte Sigmar Gabriel tasächlich eine Domain bestellen für seine Partei?



Besonders, nun ja, pikant ist eine Meldung, die seit einigen Tagen kurisert, und die - zumindest laut Google Alerts - der WELT kompakt-Redakteur Jürgen Stüber als erster in seinem Blog veröffentlicht hat: Die Tierschutzorganisation PETA möchte offenbar peta.xxx bestellen. Und das nicht nur zum Schutz der eigenen Marke, sondern sie plant offenbar, eine Pornowebsite unter dieser Domain laufen zu lassen.

PETA geht damit seinen Weg einen Schritt weiter, Tierquälerei mit viel nackter Haut anzuprangern - und dürfte damit Kritikern neues Futter liefern: Sie monieren, dass PETA einerseits die Tierrechte als “heilige Kuh” ansehe, es aber mit den Frauenrechten nicht so genau nehme. Aber: Wir berichten darüber, Focus Online tut es auch - somit Ziel erreicht aus Sicht der PR-Verantortlichen bei PETA.

Was beweist uns das einmal mehr? Sex sells - übrigens auch bei united-domains!

Daten-Sammelwut vs. Datenschutz: “Konjunkturenabhängiges Argumentationsmodell”

31. Mai 2011

Letzte Woche fand mit Hilfe von united-domains der 11. Kongress des @kit e.V. (Bayreuther Arbeitskreis für IT - neue Medien - Recht e.V.) in Starnberg statt. Unter der Leitung unseres Rechtsvorstands Markus Eggensperger (ganz links im Bild) übernahmen wir die Organisation des Rahmenprogramms.

Highlight des ersten Kongresstages: eine Podiumsdiskussion zum Thema “Daten-Sammelwut vs. Datenschutz”, moderiert vom BR-Journalist Richard Gutjahr. Mit ihm und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar diskutierten u.a. Prof. Dr. Peter Huber, Richter am Bundesverfassungsgericht und Prof. Dr. Jürgen Stock, Vize-Präsident des Bundeskriminalamtes. Als Vertreter der “Datensammler” stieg Dr. Maximilian Schenk in den Ring, Mitglied der Geschäftsführung der VZ-Netzwerke.

Die Teilnehmer der Podiumsdiskussion "Daten-Sammelwut vs. Datenschutz"

“Gesetze sind das Werkzeug des Politikers”, sagte Schaar (ganz rechts im Bild) im Zuge der Diskussion - und sie werden seiner Ansicht nach verstärkt von Politikern eingesetzt, um zu zeigen “Seht her, wir tun was!”. Auf diese Weise hätten Regierungen seit 2001 Bürgerrechte massiv eingeschränkt, wahlweise für die Bekämpfung von Terror, organisierter Kriminalität, Kinderpornographie oder Steuerhinterziehung.

Gewissermaßen stellvertretend für die Politik verteidigte Stock diese Einschnitte in die Bürgerrechte sogleich mit dem Kampf gegen Terroristen - und im weiteren Verlauf der Diskussion mit dem gegen Kinderpornographie. Er belegte damit das Phänomen, das Peter Schaar im Umgang mit Freiheitsrechten der Bürger ausgemacht hat, das “konjunkturenabhängige Argumentationsmodell”: Mal muss die Mafia als Rechtfertigung herhalten, mal Al-Qaida. Ähnlich bunt liest sich auch der Katalog der Anlässe für Abhöraktionen deutscher Ermittlungsbehörden. Da rangiert die Terrorbekämpfung sogar am Ende der Liste.

Darüber und über viele andere Aspekte dieses durchaus kontroversen Themas lieferten sich die Protagonisten einen intensiven Austausch von Positionen und Argumenten - und überzogen “Wetten Dass”-mäßig, was aber niemanden störte.

Weitere sehr interessante Hintergrundinfos zum Thema erfahrt Ihr in einem sehr guten Blog-Beitrag von Richard Gutjahr, der die Diskussion geleitet hat.

Ältere Artikel »