28. Oktober 2010

DENIC, die Vergabestelle für .de-Domains, ist für Überraschungen gut. Das hat sie vorgestern bewiesen, als sie mitteilte, dass ab sofort Domain-Namen mit ß registriert werden können.
Setzte man vor Kurzem bei der Einführung von ein- und zweistelligen Domains unter .de noch auf eine längere Vorlaufphase, so wurde diesmal eher die Überrumpelungs-Taktik gefahren. Wobei nun so alle Provider zeigen können, wie flexibel sie auf neue Vorgaben reagieren können.
Seit 26.10.2010 hält also der Buchstabe ß Einzug unter .de. Um Domain-Streitigkeiten vorzubeugen, können allerdings erst einmal nur die Inhaber von .de-Domains mit einem Doppel-s die neuen Namen registrieren.
Eszett kommt in zwei Stufen - die Einführung der neuen .de-Domains
Ein Beispiel: jemand hat die Domain massband.de registriert. Der Inhaber dieser Domain kann nun die so genannte Sunrise-Periode der DENIC nutzen. In dieser Phase, die bis zum 16. November 2010 dauert, wird eine Bestellung für maßband.de nur dann durchgeführt, wenn sie per Fax vom Inhaber der Domain massband.de eingereicht wird.
Ist der Inhaber von massband.de nicht interessiert an der Domain mit dem scharfen S, dann kann sie ab dem 16. November von der Allgemeinheit registriert werden.
Was soll ich denn mit Waßer?
Auf den ersten Blick machen viele Namen wie Wasser, Masse, Einkommenssteuer und so weiter mit Eszett keinen Sinn, da entweder der Sinn des Wortes verfälscht wird (vergleiche Masse und Maße) oder das Wort in dieser Form nicht existiert (Einkommenssteuer vs. Einkommenßteuer).
Trotzdem kann es durchaus Sinn machen, auch diese Schreibweise zu registrieren, um Grabbern zuvor zu kommen. Die Firma Nespresso dürfte sich beispielsweise sicher Gedanken machen, ob sie den Namen nespreßo.de selbst schützt oder aber darauf hofft, dass nicht eines Tages ein Dritter unter dieser Domain eigene Inhalte hinterlegt und so den bekannten Marken- bzw. Firmennamen für sich benutzt.
Und wie funktioniert das nun?
Wir haben alle unsere Kunden angemailt, die bereits eine .de-Domain mit ss besitzen, damit sie die Sunrise-Periode nutzen können. Wer diese Mail nicht mehr findet oder aber schon jetzt eine Vorbestellung für den allgemeinen Start von ß unter .de am 16. November abgeben will, der kann hier loslegen:
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22. Oktober 2010
Kurz und (k)nackig zahlt sich aus: die Domain sex.com wurde nach einem Bericht des Online-Nachrichtenportals The Register für 13 Millionen Dollar verkauft.
Die Domain hat bereits einige Inhaber gesehen: seit 1994 registriert, wurde sie immer wieder verkauft. Einen ziemlich überraschenden Wechsel machte sex.com im Jahr 2000 durch, als Stephen Cohen sie einfach “kidnappte”. Erst nach fünf Jahren wurde die Domain wieder an den rechtmäßigen Inhaber übertragen.
Wer genau nun 13 Millionen Dollar für die Domain ausgegeben hat, ist unklar. Der Käufer ist eine Firma namens Clover mit Sitz auf der Insel Saint Vincent in der Karibik. Noch ist der Deal jedoch nicht perfekt: nachdem Sedo die Domain vom zahlungsunfähigen Inhaber Escom LLC übernommen hatte, muss nun erst einmal der Insolvenzrichter entscheiden. Sollte der Verkauf nicht zustande kommen, so wird die Domain vermutlich in der kommenden Woche versteigert. Das nötige Kleingeld wird in diesem Fall wohl etwas höher ausfallen.
15. Oktober 2010
Im Juni schrieb ich darüber, warum auch bei einem Domain-Provider nicht alles ohne Papierkram funktioniert, wie wir die Zettelflut bekämpfen und was eigentlich ihre Gründe sind.
Einer der Punkte sind die Vergabebestimmungen für verschiedene Domain-Endungen. Sie werden allein von der jeweiligen Vergabestelle vorgegeben und müssen von uns als Provider befolgt werden. Setzt die Vergabestelle nun voraus, dass für die Registrierung einer Domain die Kopie des Personalausweises und ein mehrseitiges Formular eingeschickt werden sollen, so müssen wir uns daran halten.
Hin und wieder gibt es aber auch gute Nachrichten von der Verwaltungsfront, in diesem Fall aus Griechenland. Ab sofort müssen keine schriftlichen Unterlagen mehr eingereicht werden, wenn Firmen oder Privatpersonen .gr-Domains registrieren möchten. Die Bestellung kann komplett online durchgeführt werden. Lediglich die Umsatzsteuernummer wird bei Firmen benötigt, kann aber direkt im Portfolio eingetragen werden.
Das macht die Bestellung nicht nur für den Kunden einfacher, sondern entlastet auch meine Kollegen, die nun nicht mehr die Unterlagen prüfen müssen. Als kleiner Wermutstropfen funktionieren Transfers von .gr-Domains zwar auch weiterhin nicht ohne Papier, dennoch wird unser Archiv durch die Neuerung nun ein ganz klein wenig langsamer wachsen.
8. Oktober 2010
Aktuell sorgt eine sehr kurze Domain für hohe Wellen im Netz: vor etwa zwei Wochen wurde der so genannte URL-Shortener vb.ly von der libyschen Vergabestelle ohne Einverständnis des Domain-Inhabers gelöscht. Beim Aufruf der Domain war bis zur Löschung eine Frau mit schwarzem Top und Blumen-Tattoo auf dem Arm zu sehen, die gerade im Begriff ist, aus einer Flasche Bier zu trinken. Dem Text neben dem Bild nach zu urteilen, handelte es sich bei vb.ly um den “ersten und einzigen sex-positiven URL-Shortener”. Text und Bild waren wohl auch der Grund, weshalb die Vergabestelle nic.ly die Domain löschte.
Nach Angaben der Betreiber von vb.ly wurde die Löschung ohne Vorwarnung durchgeführt, wobei die Vergabestelle angibt, den Provider der Domain im Vorfeld kontaktiert zu haben. Dieser wiederum hätte den Domain-Inhaber nicht erreicht.
Brisant wird der Fall durch die Frage, wie sicher die eigene Domain eigentlich ist. Für unsere Kunden gilt der Grundsatz, dass sie Inhaber ihrer Domain sind, so lange sie nicht kündigen. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen.
Von Recht und Ordnung
Wer eine Domain registriert, der sollte vorab klären, ob nicht vielleicht ein berechtigtes Interesse von anderen am Namen besteht. Möglicherweise ist mein Wunschname bereits von jemand anderem als Marke eingetragen, was bei ud.com überprüft werden kann, oder wird als Firmenname verwendet. In diesem Fall ist Ärger zwar noch nicht unbedingt vorprogrammiert, der Marken- oder Firmeninhaber könnte jedoch eines Tages seinen Namen selbst als Domain nutzen wollen. In diesem Fall könnte er mich, den Domain-Inhaber, höflich bitten, die Domain herauszugeben. Oder aber er beschreitet den Rechtsweg. Schlimmstenfalls steht am Ende die Verpflichtung zur Löschung der Domain.
Im eben beschriebenen Fall wird der Domain-Löschung einiges an Kommunikation vorausgehen, der Domain-Inhaber wird also zumindest darüber informiert sein, dass seine Webseite möglicherweise bald nicht mehr erreichbar ist. Anders sieht es unter Umständen aus, wenn die Regeln der Vergabestelle missachtet werden. In Sachen vb.ly beruft sich die Vergabestelle auf ihre Richtlinien, die unter anderem besagen:
The Applicant certifies that, to the best of his/her knowledge the domain name is not being registered for any activities/purpose not permitted under Libyan law. [...] Domain names must not contain obscene, scandalous, indecent, or contrary to Libyan law or Islamic morality words, phrases nor abbreviations.
Die ehemaligen Inhaber der Domain sehen durch ihre Webseite diese Regeln nicht verletzt und berufen sich darauf, nicht über die drohende Löschung informiert worden zu sein. Kann eine Vergabestelle also nach Belieben Domains löschen? Sicher nicht. Im Fall der libyschen Domain-Endung sind die Vergabebedingungen relativ schwammig formuliert (zumindest für Personen, die nicht mit der libyschen Gesetzgebung vertraut sind). Hinzu kommt möglicherweise ein Kommunikationsproblem zwischen Provider und Domain-Inhaber, denkbar wäre hier, dass die Kontaktdaten des Inhabers veraltet waren.
Auch bei united-domains können Domains unter .ly und anderen exotischen Endungen registriert werden. Um einen Fall wie den von vb.ly zu vermeiden, bieten wir für jede Top Level Domain eine eigene Unterseite mit einem Link zu den jeweiligen Vergaberichtlinien an. Zu erreichen sind diese Seiten beispielsweise über unsere Preisliste. Ein Blick in das “Kleingedruckte” der Vergabestellen sollte vor der Registrierung nicht fehlen. Im Zweifelsfall hilft unser Support bei Fragen, die keine Rechtsberatung erfordern, auch gerne persönlich weiter.
1. Oktober 2010
Der folgende Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.
Einer der Grundsätze in der Welt der Domains ist, dass es jeden Domain-Namen nur exakt einmal geben kann. Registriere ich mir die Domain united-domains.de, dann kann ich sicher sein, dass kein Zweiter genau diese Domain nochmals sichern kann (sofern ich sie nicht eines Tages kündige).
Immer wieder erreichen uns Mails, in denen der Eindruck entsteht, dass genau das möglich sei. Diese Nachrichten werden von (meist chinesischen) Firmen verschickt, die sich augenscheinlich um den weltweiten Schutz von Namen im Domain-Bereich kümmern. Nun sei just bei dieser Firma ein Antrag eingegangen, mit dem ein Dritter beispielsweise den Namen united-domains unter verschiedenen Endungen sichern wolle. An sich sehr nett, dass die chinesische Firma sich die Mühe macht, genau uns anzuschreiben, die wir mit dem Namen united-domains seit zehn Jahren am Markt sind.
Weniger nett sind die folgenden Absätze der Mails, die sich meist in zwei Versionen einteilen lassen. Version eins beschreibt, dass wir dem Absender unbedingt mitteilen müssten, ob der uns unbekannte Dritte mit uns in Verbindung stehe. Die Registrierung der Domains könne nur kurze Zeit verhindert werden und der Absender würde befürchten, dass dieser Dritte Böses im Schilde führt. Version zwei geht noch einen Schritt weiter: hier ist der eigene Name bereits unter verschiedenen Endungen registriert worden und die chinesische Firma schreibt nun, man habe leider zu spät bemerkt, dass dieser Name schon existiert. Großzügigerweise sei man jedoch bereit, die Domains zu verkaufen.
Was ist von solchen Mails zu halten? Habe ich die Domain united-domains.de registriert, so bin ich für die Dauer des Vertrages der Inhaber und niemand hat die Möglichkeit, sich selbst nochmals united-domains.de zu sichern. Das bedeutet aber nicht, dass auch alle anderen Endungen wie .com, .cn oder etwa .ws ebenfalls mit belegt werden. Genau diesen Sachverhalt machen sich die Absender von Domain-Spam-Mails zunutze. Ungeachtet der Tatsache, dass hinter manchen Domain-Namen eine eingetragene Marke steht und sie deshalb besser nicht von Dritten registriert werden sollten, soll der Empfänger der Mails in Zugzwang gebracht werden. Denn was, wenn der eigene Name plötzlich in China vergeben ist? Auf einen langwierigen Rechtsstreit haben vermutlich die wenigsten Lust. Also auf das Angebot einsteigen? Dahinter steckt oftmals der Versuch, den Namensinhaber zu einer völlig überteuerten Registrierung oder Übertragung von Domains zu überreden.
Die Lösung ist dabei ganz einfach: die in den Mails genannten Domains sind meist noch frei. Sie können also bei einem beliebigen Provider registriert werden, da bei den zuständigen Vergabestellen das Prinzip “wer zuerst kommt, mahlt zuerst” gilt. Eine Vorreservierung, die den eigenen Namen blockiert aber noch nicht registriert, gibt es nicht.
Version zwei, in der die Domains bereits registriert wurden, ist seltener zu finden. Denn hier muss der Absender erst einmal selbst für die Registrierung zahlen. Auch hier ist fraglich, ob man reagieren sollte. Bei einer eingetragenen Marke, die vom Absender widerrechtlich als Domain gesichert wurde, bleibt natürlich der Weg zum Rechtsanwalt. In den meisten Fällen dürfte die Domain aber für einen Grabber aus China eher uninteressant sein, wenn nicht gerade ausgedehnte Handelsbeziehungen des Namensinhabers zu diesem Land bestehen. Folglich dürfte die Domain relativ schnell wieder gelöscht werden. Anschließend kann sie immer noch vom Namensinhaber registriert werden, um zukünftig Grabbern zuvor zu kommen.
Erreicht sie also eine freundlich formulierte Nachricht wie oben beschrieben, sollten Sie nicht überstürzt reagieren. Im Zweifelsfall hilft unser Support gerne weiter.